1. Anwendungsbereich
    1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für den Abschluss und die Abwicklung von Werkverträgen im Bereich Visuelle Kommunikation. Mit der Auftragserteilung bzw. der Bestätigung der online Bestellten Dienstleistung durch den ⁄ die Besteller⁄-in gelten sie als akzeptiert, sofern nicht ein ausdrücklicher schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Die AGB gelten ebenso für ergänzende mündliche wie auch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.
  2. Angebot
    2.1 Das Angebot wird gestützt auf die Onlineanfrage des Bestellers ⁄ der Bestellerin erstellt. Der ⁄ die Besteller ⁄-in verpflichtet sich zu vollständigen und richtigen Angaben.
    2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der ⁄ die Besteller ⁄-in die Offerte schriftlich oder mündlich bestätigt und den Auftrag erteilt. Der Vertrag wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2.3 Die Offerte gilt für höchstens 3 Monaten ab Empfang durch den ⁄ die Besteller⁄-in, sofern auf der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Noise Video (KLG) kann die Offerte bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden jederzeit zurück ziehen.
  3. Ausführung
    3.1 Noise Video (KLG) erbringt die Leistung persönlich oder unter Einsatz sorgfältig ausgewählter Dritter. Noise Video (KLG) bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch allfällig beigezogene Dritte verantwortlich.
  4. Leistungsänderungen
    4.1 Die Parteien können jederzeit schriftlich eine Leistungsänderung beantragen. Die andere Partei teilt innert 10 Tagen mit, ob die Änderung möglich ist.
    4.2 Bei einer von dem ⁄ der Besteller ⁄-in gewünschten Änderung, teilt Noise Video (KLG) innert gleicher Frist mit, welche Auswirkungen dies auf die Vergütung hat.
    4.3 Änderungen am Leistungsumfang und an der Vergütung müssen zwischen den Parteien schriftlich festgehalten werden.
  5. Änderungen, Widerruf, Kündigung
    5.1 Wird der Vertrag von dem ⁄ der Besteller ⁄-in ganz oder teilweise vorzeitig gekündigt, hat Noise Video (KLG) bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren folgende Ansprüche:
    a. Bei Kündigung in der Planungsphase 1/3 des Honorars;
    b. Bei Kündigung nach Genehmigung des Drehbuchs, aber vor der Abgabe 2/3 des Honorars;
    c. Bei Kündigung in der Umsetzungs- oder Produktionsphase das ganze Honorar.
    5.2 Für den durch den vorzeitigen Widerruf oder Kündigung des Vertrages entstandenen Schaden sind die Parteien schadenersatzpflichtig.
    5.3 Das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
    a. Eintritt von Ereignissen, welche die Fortsetzung des Vertrages für die kündigende Partei unzumutbar machen, so insbesondere die dauernde bzw. wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragsvorschriften;
    b. Die amtliche Publikation der Konkurseröffnung oder der Nachlassstundung über eine Partei.
  6. Honorar
    6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist das Erstgespräch zwischen Noise Video (KLG) und dem ⁄ der Besteller ⁄-in kostenfrei. Jedes weitere Treffen und zusätzliche Aufwendungen für die Offertstellung sind kostenpflichtig.
    6.2 Die Noise Video (KLG) verfügt ein Pauschalhonorar. Pro Szene werden 100.— CHF pauschal verrechnet. Für die Erstellung eines Social Media Videos sind mindestens 5 Szenen zu berechnen.
    6.3 Jede Bestellung enthält jeweils eine kostenlose Korrekturschlaufe. Zusätzliche Korrekturschleifen werden im Stundenansatz von 120.– verrechnet.
  7. Urheberrecht und Recht zur Werknutzung
    7.1 Sämtliche Urheberrechte gemäss URG an allen von Noise Video (KLG) realisierten Werke bleiben ausschliessliches Eigentum von Noise Video (KLG).
    7.2 Ohne Einverständniserklärung von Noise Video (KLG) ist der ⁄ die Besteller ⁄-in nicht berechtigt, Änderungen an den von Noise Video (KLG) geschaffenen Werken vorzunehmen.
    7.3 Der ⁄ die Besteller ⁄-in darf das Video frei und unbegrenzt oft verwenden .
    7.4 Die Originaldaten werden dem ⁄ der Besteller ⁄-in nicht ausgehändigt. Sie gehören Noise Video (KLG).
  8. Rechte und Pflichten des Bestellers ⁄ der Bestellerin
    8.1 Noise Video (KLG) und der / die Besteller ⁄-in vereinbaren vor Projektstart die Abnahmekriterien und den Termin der Abnahme. Bei Auftragserteilung werden die Vereinbarungen rechtskräftig und bindend.
    8.2 Mängel am Werk sind von dem ⁄ der Besteller ⁄-in innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich und substantiiert zu rügen. Geht nicht innerhalb der genannten Frist von 5 Tagen eine Mängelrüge bei Noise Video (KLG) ein, so gilt das Werk gestützt auf Art. 370 OR als genehmigt.
    8.3 Unerhebliche Mängel berechtigen den ⁄ die Besteller ⁄-in nicht zur Verweigerung der Abnahme. Noise Video (KLG) behebt die gerügten Mängel im Rahmen der Garantieleistungen.
    8.4 Bei erheblichen Mängeln wird die Abnahme zurückgestellt. Noise Video (KLG) behebt umgehend die festgestellten Mängel und lädt den ⁄ die Besteller ⁄-in zu einem neuen Abnahmetermin ein.
    8.5 Beauftragt der ⁄ die Besteller ⁄-in Noise Video (KLG), Werke Dritter abzuändern oder zu bearbeiten, so ist der ⁄ die Besteller ⁄-in dafür verantwortlich, dass er / sie über alle dafür erforderlichen Genehmigungen verfügt und der erteilte Auftrag keine Verletzung Rechte Dritter darstellt. Andernfalls haftet der ⁄ die Besteller ⁄-in vollumfänglich für Ansprüche Dritter gegenüber Noise Video (KLG).
  9. Weitere Rechte und Pflichten
    9.1 Noise Video (KLG) ist verpflichtet, den angenommenen Auftrag sorgfältig und vertragsgemäss auszuführen.
    9.2 Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen als vertraulich, die nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt schon vor Vertragsabschluss und dauert auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an.
    9.3 Noise Video (KLG) hat das Recht, sich auf dem Werk des Bestellers ⁄ der Bestellerin als Hersteller ⁄-in zu vermerken.
    9.4 Noise Video (KLG) ist verpflichtet, alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Auftragsausführung nach Auftragsabschluss 1 Jahr aufzubewahren. Nach Ablauf der einjährigen Frist ist Noise Video (KLG) von der Aufbewahrungspflicht befreit und es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem ⁄ der Besteller ⁄-in.
  10. Haftung
    10.1 Noise Video (KLG) gewährleistet, das Werk mit allen zugesicherten Eigenschaften zu übergeben.
    10.2 Noise Video (KLG) haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Schädigung. Noise Video (KLG) haftet nicht für mittlere oder leichte Fahrlässigkeit.
    10.3 Noise Video (KLG) haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Mitarbeit oder fehlende bzw. mangelhafte Information des Bestellers ⁄ der Bestellerin oder aufgrund höherer Gewalt entstehen, solange nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
    10.4 Der ⁄ die Besteller ⁄-in haftet vollumfänglich für jede Vertragsverletzung, inkl. jede Verletzung der vorliegenden AGB, sofern er / sie nicht beweisen kann, dass ihn ⁄ sie keine Schuld trifft.
  11. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
    11.1 Die Abrechnung erfolgt gestützt auf der Bestellung und deren allfälligen nachträglichen Änderungen.
    11.2 Bei Aufträgen von über CHF 10’000.– hat Noise Video (KLG) das Recht, von dem ⁄ der Besteller ⁄-in bei Auftragsbestätigung eine erste Teilrechnung in der Höhe von 1/3 des Gesamtpreises zu verlangen.
  12. Rechtliches
    12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien
    werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
    kommt.
    12.2 Die vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht .
    12.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.